AGB für Chiptuning und Fahrzeugoptimierung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HP Motorsport (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden über Chiptuning, Softwareoptimierungen und damit verbundene Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen.
(1) Die Buchungsanfrage des Kunden über die Website stellt ein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftragnehmers per E-Mail oder telefonisch zustande.
(3) Die angegebenen Preise verstehen sich als "ab-Preise" und können je nach Fahrzeugmodell, Baujahr und technischem Aufwand variieren. Der endgültige Preis wird nach Fahrzeugprüfung verbindlich mitgeteilt.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Chiptuning-Dienstleistungen (Stage 1, 2, 3), Getriebe-Optimierungen, Sound-Modifikationen und Systemanpassungen gemäß der Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungssteigerungen und technischen Angaben sind Richtwerte und können je nach Fahrzeugzustand und -konfiguration variieren.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung abzulehnen, wenn technische oder rechtliche Gründe dagegen sprechen.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung per Barzahlung oder Überweisung.
(3) Bei Paketbuchungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Rabatte.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Durchführung der beauftragten Leistungen.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die durchgeführten Arbeiten. Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung oder Verschleiß sind ausgeschlossen.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Rückprogrammierung auf Originalzustand.
HP Motorsport übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch oder im Zusammenhang mit Chiptuning-Maßnahmen entstehen.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist vollständig ausgeschlossen.
(2) HP Motorsport übernimmt insbesondere keine Haftung für:
(3) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Chiptuning erhebliche Auswirkungen auf Herstellergarantie, Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis haben kann. Der Kunde ist verpflichtet, sich diesbezüglich selbst zu informieren und trägt das vollständige Risiko.
(4) Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein und verzichtet auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber HP Motorsport.
(1) Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein oder über die erforderliche Zustimmung des Eigentümers zu verfügen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die durchgeführten Änderungen bei Versicherung und ggf. Zulassungsbehörde anzugeben.
(3) Bestimmte Modifikationen (z.B. Abgasanlagen-Deaktivierungen) sind ausschließlich für den Motorsport-Einsatz auf abgesperrten Rennstrecken zulässig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter diesem Link abrufbar ist.
Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage. Bitte ergänzen Sie die markierten Platzhalter [in eckigen Klammern] mit Ihren tatsächlichen Geschäftsbedingungen und lassen Sie die AGB von einem Rechtsanwalt prüfen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Stand: Dezember 2024